der Dental-Recruiting GmbH, Freundallee 23, 30173 Hannover (nachfolgend „Anbieter" oder „wir") für die über arztpersonal.de erbrachten Recruiting-Dienstleistungen gegenüber Praxisinhabern, Medizinischen Versorgungszentren, Kliniken und sonstigen Unternehmen aus dem Gesundheitswesen (nachfolgend „Auftraggeber").
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich Personalgewinnung, Recruiting, Patientengewinnung, Online-Marketing, Performance-Marketing sowie vergleichbare Dienstleistungen für Arzt-, Zahnarzt-, Facharztpraxen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Mitarbeitergewinnung und/oder Patientengewinnung. Hierzu gehören insbesondere die Generierung:
für den Auftraggeber.
(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:
(3) Die Leistungen werden als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder quantitativer Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl garantiert hinsichtlich:
(4) Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Die vertragliche Verantwortung bleibt hiervon unberührt.
(1) Soweit einzelne Leistungen nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden, steht dem Anbieter hinsichtlich Art, Umfang und Ausgestaltung der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu. Dies betrifft insbesondere:
(1) Die Darstellung der Leistungen auf Websites, Landingpages, Werbeanzeigen oder sozialen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch:
zustande.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Telefonate oder Videokonferenzen nach Einwilligung des Auftraggebers zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufzuzeichnen.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere:
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters.
(4) Unterbleibt eine notwendige Mitwirkung, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters hiervon unberührt.
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftragsformular. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Weitere Raten jeweils monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) Werbekosten externer Plattformen, insbesondere:
werden – soweit nicht anders vereinbart – unmittelbar durch den Auftraggeber getragen oder vorab an den Anbieter gezahlt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:
bis sämtliche offenen Forderungen beglichen wurden.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, soweit Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(6) Veranlasst der Auftraggeber eine Unterbrechung oder Verschiebung laufender Leistungen oder tritt eine Unterbrechung aus Gründen ein, die nicht durch den Anbieter verursacht wurden, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
(1) Der Anbieter nutzt zur Leistungserbringung externe Plattformen und Dienste. Hierzu gehören insbesondere:
(2) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf:
(3) Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit mit Beginn der Leistungserbringung oder dem Start der vereinbarten Kampagnen.
(2) Ist keine feste Vertragslaufzeit vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
(5) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
(1) Aussagen zu möglichen Ergebnissen oder Erfahrungswerten beruhen auf Durchschnittswerten vergangener Projekte. Hieraus entstehen keine garantierten Eigenschaften. Der Erfolg hängt insbesondere ab von:
(2) Der Anbieter ist berechtigt, nach Freigabe durch den Auftraggeber:
für eigene Werbezwecke zu verwenden.
(1) Soweit einzelne Leistungen Werkvertragscharakter besitzen, insbesondere:
kann der Anbieter deren Abnahme verlangen.
(2) Erfolgt innerhalb von sieben Werktagen nach Aufforderung keine schriftliche Beanstandung, gelten die Leistungen als abgenommen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:
(5) Die endgültige Entscheidung über Einstellungen oder Behandlungen verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei gesetzlichen Garantieansprüchen oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für:
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und ergänzenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(4) Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(1) Sämtliche durch den Anbieter erstellten Inhalte bleiben urheberrechtlich geschützt. Dies umfasst insbesondere:
(2) Der Auftraggeber erhält – soweit nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragsbeziehung. Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht automatisch, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Jegliche Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Login-Daten, Zugangsdaten, Dokumente, Prozesse, interne Materialien oder sonstige vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Daten, statistische Ergebnisse, Kampagnenstrukturen und Leistungskennzahlen zu Analyse-, Optimierungs- und Werbezwecken zu verwenden.
Da sich die Leistungen ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB richten, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der Anbieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Vertragsverhältnisse anzupassen, soweit:
dies erforderlich machen und hierdurch keine unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers entsteht.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Hannover.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 12.05.2026